von Gerhard Meyer Kommentare zu Themen in und um Hannover
© Gerhard Meyer
Fulgurit 27.12.2013 Bei meinem Eintritt in den Ruhestand habe ich versprochen, mich nicht von außen einzumischen in die Arbeit des Fachbereichs Umwelt. Dabei soll es auch bleiben. Aber Lob sehe ich nicht als Einmischung. Deshalb äußere ich mich doch zu einem aktuellen Umweltthema der Region. Lob verdient die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen aus der Umweltverwaltung, eine Sicherung der Fulgurit-Halde mit einer herkömmlichen Deponieabdeckung vorzuschlagen. Alle weiteren von den Gutachtern iwb Umweltingenieure und ukon Umweltkonzepte untersuchten und technisch bewerteten Sanierungsalternativen weisen rechtliche oder technische Unwägbarkeiten auf, die ihre Realisierung ausschließen. Jegliche Nutzung der gesicherten Deponie (Parkplatz/Betriebsfläche, Photovoltaikanlage, Windräder) wirft die Frage auf, wer künftig Eigentümer der Deponie ist, wer die Investments tätigt und wer Nutzungsberechtigter wirtschaftlicher Anlagen sein wird. Die Region als Bodenschutzbehörde kann wirtschaftliche Nutzungen nicht anordnen. Diese könnten nur vertraglich mit dem Noch-Eigentümer Eichriede Projekt GmbH und eventuellen dritten Investoren vereinbart werden. Conditio sine qua non müßte dabei sein, dass alle Gewinne aus einer wirtschaftlichen Nutzung zur Finanzierung der Abdeckung herangezogen werden. Wie soll das gewährleistet werden, wenn die Eichriede Projekt GmbH als Folge einer Sanierungsverfügung insolvent oder von den Gesellschaftern liquidiert und das Deponiegrundstück infolge dessen (vermutlich) herrenlos wird? Eine Situation “die Region zahlt und Dritte ziehen daraus einen Nutzen” kann und darf es jedenfalls nicht geben. Eine “Oberflächenabdeckung über vergütetem Fulguritschlamm” birgt technologische und rechtliche Risiken, die eine Sanierungsverfügung angreifbar machen. Und ein Einbau von externem Asbestmaterial oder die Verwendung des Haldenmaterials für ein Landschaftsbauwerk an anderer Stelle sind ohne deponierechtliche Planfeststellung nur realisierbar durch Ausweisung eines größeren Sanierungsgebietes, das die Sanierung aller durch Produktionsabfälle belasteten Flächen im Umfeld des ehemaligen Fulgurit-Werkes nach einem einheitlichen und verbindlichen Sanierungsplan umfassen müsste. Mit allen Eigentümern der betroffenen Flächen müsste eine Sanierungsvereinbarung über die Umsetzung des Sanierungsplans getroffen werden, sonst drohen langwierige rechtliche Auseinandersetzungen, die nicht hinnehmbar sind. Ich habe das (auf technische Fragestellungen beschränkte) Experten-Hearing am 30.10.2013 verfolgt und war erstaunt, dass mehrfach die Frage einer Sickerwasserprognose angesprochen und, wie ich Presseberichten entnommen habe, auch von der Regionsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gefordert wird, um zu klären, ob von der Altlast eine Gefährdung des Grundwassers ausgeht. Obwohl großflächig eine geogene Arsenbelastung des Bodens im Bereich der Halde besteht, sind Kontaminationen des Grundwassers mit Arsen und erhöhte pH-Werte nur im Abstrom des Haldenkörpers feststellbar, Einer Prognose, ob von der Halde eine Gefährdung des Grundwassers ausgeht, bedarf es deshalb nicht; die Verunreinigung des Grundwassers ist real und deren Verursachung durch Sickerwasser der Halde nachgewiesen. Das setzt zwingend (nach Wasserrecht) eine Sanierung voraus, die das weitere Eindringen von Oberflächenwasser wirksam verhindert. Insbesondere peinlich war bei dem Experten-Hearing, dass die Regionsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen schon früher als Berater des umweltpolitischen Sprechers der FDP-Fraktion durch unqualifizierte Äußerungen aufgefallenen Experten aufgeboten hatte. Er zweifelte wie schon früher an, dass alkalisches Sickerwasser aus der Halde für die Arsenbelastung des Grundwassers verantwortlich sei und zeigte zur Untermauerung seiner These u.a. ein Foto von einem Bohrkern mit offenbar ziemlich trockenem Haldenmaterial. Dass sich dieser gezeigte Bohrkern deutlich von der Mehrzahl der anderen Bohrkerne (die ich alle im Foto gesehen habe) unterscheidet, verschwieg er wohlweislich. Und natürlich auch, dass die Analysen der Wassergehalte der Bohrkerne ein Durchsickern von Oberflächenwasser belegen. 07.11.2016 Ich bin erleichtert. Erleichtert darüber, dass die Fulgurit-Halde jetzt fachgerecht abgedeckt ist und keine Gefahr mehr für die Anwohner im Umfeld der Halde gegeben ist. Jetzt können keine Asbestfasern mehr von der Halde abgeweht werden und es kann kein Regenwasser mehr in die Halde eindringen und als alkalisches Sickwasser geogenes Arsen im Boden lösen und in das Grundwasser eintragen. Bis alles Wasser in der Halde versickert ist, wird bei der geringen Wasserdurchlässigkeit des Haldenmaterials allerdings noch einige Zeit dauern. Ich bin gleichzeitig immer noch enttäuscht. Enttäuscht darüber, dass das ursprünglich geplante Abtragen der Halde und die Einlagerung des Haldenmaterials auf der Abfalldeponie Altwarmbüchen aus fadenscheinigen Gründen nicht zustande gekommen ist. Der umweltschützende Aspekt für die Luther Bevölkerung wäre gleich gewesen, die notwendigen Arbeiten (Abtragen, Transport und Einlagerung des Haldenmaterials auf der Deponie) hätten keine zusätzlichen Gefährdungen für die Bevölkerung in Hannover und Isernhagen gebracht, und es hätten sich sich mehrfache wirtschaftliche und finanzielle Vorteile ergeben. Aber engstirnige Kommunalpolitiker und effekthaschende Journalisten haben es geschafft, die für alle günstigere Lösung zu verhindern. Wenn Sie mehr über die Historie der Sanierung der Fulgurit-Halde erfahren möchten, klicken Sie bitte auf das nebenstehende Symbol.