von Gerhard Meyer Kommentare zu Themen in und um Hannover
© Gerhard Meyer
Steuerfahndung Es wird viel über die Effektivität der Steuerfahndung geredet, seit sich Uli Hoeneß als Steuerhinterzieher geoutet hat. Das erinnert mich an meine beiden Kontakte mit der Steuerfahndung. Ende 1971 hatte ich eine Nebentätigkeit als freiberuflicher Dozent begonnen. Da - meiner Erinnerung nach - damals für freiberufliche Nebentätigkeiten ein Steuerfreibetrag von 700,- DM pro Jahr galt und meine Einkünfte als Dozent im ersten Jahr diesen Betrag nicht erreichten, hatte ich die Einkünfte in der Steuererklärung nicht angegeben. Etwa eineinhalb Jahre später meldete sich die Steuerfahndung bei mir und beanstandete, dass ich in der Steuererklärung für 1971 meine Einkünfte als Dozent nicht angegeben hatte. Auf meinen Einwand, dass die Einkünfte unterhalb des Freibetrages gelegen hätten, wurde mir vorgehalten, dass ich sie trotzdem hätte deklarieren müssen und eine mit Bußgeld bewehrte Ordnungswidrigkeit vorliege. Auf meinen weiteren Einwand, dass ich im Folgejahr 1972 meine dann höheren Einkünfte als Dozent selbstverständlich vollständig angegeben hätte, glaubte man mir dann doch noch, dass es mir fern lag, Steuern zu hinterziehen, und stellte das Verfahren ein. Es war, glaube ich, 2008 kurz vor Weihnachten, da meldete meine Sekretärin überraschend den Besuch zweier Steuerfahnder in meinem Büro an. Im ersten Moment fragt man sich unwillkürlich, ob man vielleicht Fehler bei der Steuererklärung gemacht hat. Einen dienstlichen Grund für den Besuch von Steuerfahndern in einer nicht steuerpflichtigen Behörde vermutet man zunächst nicht. Es trat ein Herr in Begleitung einer Dame in mein Büro und stellte sich als Ferdinand Porsche von der Steuerfahndung Stuttgart vor. Ich hielt das für einen üblen Scherz und wollte mich schon als Dagobert Duck aus Entenhausen vorstellen, da hielt er mir seinen Dienstausweis unter die Nase. Und siehe da, der Herr hieß wirklich Ferdinand Porsche und war Beamter der Stuttgarter Steuerfahndung. Und die Dame, die ihn begleitete und sich ebenfalls auswies, war seine Vorgesetzte. Die Steuerfahnder waren einem Unternehmer aus Ludwigsburg auf der Spur, der in der Region Hannover ein brach liegendes Grundstück an einen Investor verkauft hatte, der darauf spekulierte, dass die öffentliche Hand dieses Grundstück in absehbarer Zeit für eigene Zwecke benötigen und zu einem höheren Preis kaufen würde. Genaue Hintergründe, welche steuerlichen Aspekte damit für den Unternehmer aus Ludwigsburg verbunden waren, offenbarten die Steuerfahnder natürlich nicht. Ich bejahte, dass die öffentliche Hand unter bestimmten Bedingungen Interesse an dem Grundstück haben könnte, beantwortete etwa 15 konkrete Fragen der Steuerfahnder, soweit mir dies ad hoc ohne Aktenauswertung möglich war, und bat um schriftliche Fragen, die ich dann verbindlich beantworten würde. So ist es dann auch geschehen. Etwa sieben oder acht Monate später meldete sich das Finanzamt Ludwigsburg schriftlich bei mir und stellte ungefähr die gleichen Fragen wie die Steuerfahndung Stuttgart noch einmal. Die nochmalige Beantwortung habe ich mit Hinweis auf die bereits der Steuerfahndung Stuttgart erteilten Auskünfte verweigert und bekam zu meiner Überraschung zur Antwort, dass das Finanzamt Ludwigsburg nicht die Steuerfahndung Stuttgart sei und dass meine Behörde zur Auskunft verpflichtet sei, die man notfalls auch erzwingen könnte. Auf meine erboste Replik, dass ich nicht gewillt sei, doppelte Auskünfte zu erteilen, nur weil zwei Finanzbehörden eines Bundeslandes - aus welchen Gründen auch immer - nicht miteinander kommunizieren wollten, habe ich dann nichts weiter vom Finanzamt Ludwigsburg gehört.