von Gerhard Meyer Kommentare zu Themen in und um Hannover
© Gerhard Meyer
Chaos im Rathaus 02.07.2018 Lange Zeit habe ich geschwiegen, obwohl es mich schon gejuckt hat, die aktuellen Vorgänge im Rathaus zu kommentieren. Ein Grund war, dass ich zwar die Herren Härke und Dr. Herbert aus früherer dienstlicher Tätigkeit kenne, Oberbürgermeister Schostok aber nur aus repräsentativen Kontakten. Jetzt aber hat sich Herr Schostok in meinen Augen öffentlich als Vorgesetzter disqualifiziert. Harald Härke kenne ich aus meiner Dienstzeit in der Stadtverwaltung als Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates. Später, nach meiner Zeit in der Stadtverwal- tung, wurde er „Organisations- und Personalchef“ im Rathaus, nachdem der damalige Oberbürgermeister Schmalstieg ihn als Personaldezernent nicht hat durchsetzen können. Da Herr Härke Mitarbeiter des gehobenen Dienstes war, schied eine Beförderung auf einen der Funktion angemessenen Dienstposten des höheren Dienstes aus. Ich gehe davon aus, dass ein finanzieller Ausgleich durch Gewährung einer pauschalen Überstundenvergütung erfolgte. Dies war zu meiner Zeit in der Stadtverwaltung durchaus üblich, wenn man einen Beamten nicht befördern konnte oder wollte, ihm aber eine bessere Bezahlung zukommen lassen wollte. Persönlich hatte ich mit Herrn Härke zwei bemerkenswerte Kontakte. Als ich mich vom damaligen Personaldezernenten einst ungerecht behandelt fühlte und den Gesamtpersonalrat um Hilfe bat, bekam ich zur Antwort, dass sich der Personalrat „für so einen wie mich“ (ich war damals Mitarbeiter des Umweltdezer- nates, also „einer aus der Führungsriege“) nicht einsetze. Im Auswahlverfahren für das Amt des Leiters des Umweltamtes hat Herr Härke als beteiligter Vorsitzender des Gesamtpersonalrates für mich gestimmt (weil ich einziger interner Bewerber war, weniger aus Überzeugung). Ich habe Herrn Härke stets als geschickten Strippenzieher und Knüpfer von Seilschaften und als erfolgreichen Verhandler bei Konflikten zwischen Personal und Verwaltungsführung gesehen. Dass er dabei immer auch seine eigenen Interessen im Blick gehabt hat, war nicht zu übersehen. Wer jetzt von ihm verlangt, zurückzutreten, verlangt sicher zu viel. Denn dann würde er in der Altersversorgung zurückfallen auf seine alte Besoldungsgruppe A13. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied zu seiner derzeitigen Besoldung nach B7. Bei einer Abwahl würde er seinen gegenwärtigen Versorgungsanspruch nicht verlieren; nur bei einer Entfernung aus dem Amt im Disziplinarverfahren, was mir aber unwahrscheinlich erscheint. Theoretisch käme im Disziplinarverfahren auch eine Kürzung der Vergütung und der Versorgungsansprüche infrage. Das muss man aber abwarten. Mit Herrn Dr. Herbert hatte ich einen unerfreulichen Kontakt, als er noch Justiziar der Stadt Garbsen war. In einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Wasserverband Garbsen-Neustadt a.Rbge. vertrat Herr Dr. Herbert eine Rechtsauffassung, die für die Region Hannover, die die Rechtsaufsicht über den Wasserverband hat, nicht nachvollziehbar war. Unter Verweis auf ein über die damalige Personaldezernentin der Region, zu der er persönlichen Kontakt pflegte, vorgelegtes Rechtsgutachten verlangte er, dass die Region den Wasserverband in seinem Sinne anweisen sollte. Dies lehnte der zuständige Fachbe- reich der Region ab. In einem nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren, wurde die Rechtsauffassung des Wasserverbandes und der Region dann bestätigt. Mich erinnert dieser Vorgang stark an den offenkundig rechtsfehlerhaften Vermerk von Herrn Dr. Herbert zur Gewährung einer pauschalierten Überstunden- vergütung an ihn. Von einem „Chefjuristen“ einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft muss ich verlangen, dass er stets rechtlich korrekt und nicht wie ein Winkeladvokat des eigenen Vorteils willen argumentiert und handelt. In Niedersachsen können Stellen für Laufbahnbeamte höchstens nach Besoldungsgruppe B2 bewertet werden. Wenn sich bei einer objektiven analytischen Bewertung einer Stelle ein höherer Wert ergeben sollte, muss der Stelleninhaber entweder höherwertige Aufgaben ohne Beförderung wahrnehmen (was er ablehnen und um Versetzung bitten kann) oder die Stelle muss organisatorisch so zugeschnitten werden, dass ein B2-Wert angemessen ist. Dass keine B5- oder gar B7-Stelle für Herrn Dr. Herbert ausgewiesen werden konnte, muss den drei Herren bewusst gewesen sein. Sie müssen sich ebenso bewusst gewesen sein, dass eine gleichwertige Bezahlung durch eine ungerechtfertigte Überstundenpauschale erreichen zu wollen, ebenfalls rechtswidrig war. Denn im Kern ging es nicht um eine pauschalierte Vergütung regelmäßig geleisteter Überstunden, sondern um das Umgehen einer Rechtsvorschrift. Und jetzt kommt der Oberbürgermeister ins Spiel. Er sagt, Herr Dr. Herbert habe ihn zwar auf eine bessere Bezahlung angesprochen, er habe ihn aber an den Personaldezernenten verwiesen. Ist es glaubwürdig, dass ein Chef seinen engsten Mitarbeiter einfach so abfertigt und sich später nicht nach dem Ergebnis erkundigt? Wohl kaum. Spätestens mit Vorlage der Beschlussvorlage für die dann beschlossene Zusatzvergütung hatte der OB die volle inhaltliche Verantwor- tung. Die Personalverwaltung hat lt. OB Schostok zwar in einem Vermerk festgehalten, dass die gewährte pauschale Überstundenvergütung nicht zulässig sei, er diesen Vermerk aber nicht gekannt habe. Erst bei dem weitergehenden Verlangen von Herrn Dr. Herbert, die Überstundenpauschale auf den Differenzbe- trag zu B7 aufzustocken, habe Herr Härke „rechtliche Bedenken“ vorgetragen, sagt der OB. Wenn ich als Vorgesetzter eine Entscheidung billige, muss ich entweder selbst in der Lage sein, den Sachverhalt zu beurteilen, oder ich muss mich bei sachver- ständigen Mitarbeitern kundig machen. Ich kann mich nicht damit herausreden, die Unzulässigkeit der Entscheidung nicht gekannt zu haben. Ein OB, der eine Entscheidung in blindem Vertrauen auf Mitarbeiter fällt, trägt die volle Verantwortung, nicht nur die politische. Rechtliche Bewertungen des Verhaltens von OB Schostok, Personaldezernent Härke und Herrn Dr. Herbert will ich nicht vornehmen. Das ist dem Disziplinar- verfahren und den staatsanwaltlichen Ermittlungen vorbehalten. Vorwerfbares Verhalten aber bleibt. Der eine hat offenkundig bewusst rechtswidrig gehandelt, der andere hat es (womöglich mit Blick auf ihm selbst gewährte Zulagen während seiner Zeit als quasi Organisations- und Personaldezernent) erst durchgehen lassen, dann aber letztlich doch kalte Füße bekommen, und der dritte sagt: „Mein Name ist Hase, ich weiß von nix“.