© Gerhard Meyer
Beamten-Bashing 07.06.2026 Ich weiß, dass ich mich mit diesem Beitrag auf sehr dünnem Eis bewege! Aber ich habe in den letzten Tagen im Zusammenhang mit der Diskussion über eine Reform der Sozialsysteme so viele Forderungen nach einem Verzicht der Beamten auf ihre Privilegien gele - sen und gehört, dass ich versuchen will, die Diskussion etwas zu versachlichen. Den Vätern und wenigen Müttern unseres Grundgesetzes (GG) gebührt großer Dank, dass sie sich vor 77 Jahren auf eine Verfassung für Deutschland (damals nur für Westdeutschland) geeinigt haben, die uns einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat garantiert. Denn die wesentlichen Grundsätze unserer verfassungsmäßigen Ordnung (Art. 1 bis 20 GG) können nach Art. 79 Abs. 3 GG nicht geän - dert werden (sog. Ewigkeitsklausel). Geändert werden könnte aber mit 2/3-Mehrheit Art. 33 Abs. 5 GG: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“ Von den 65 stimmberechtigten Mitgliedern des Parlamentarischen Rates, die das Grundgesetz erarbeiteten, waren 47 aktuell oder zuvor Beamte. Waren sie maßgeblich für die Entscheidung des Parlamentarischen Rates, an den hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums festzuhalten? Das Fortentwicklungsgebot wurde erst im Rahmen der Föderalismusreform 2006 in den Artikel eingefügt. Änderungen des Beamten - rechts sind also möglich, solange die hergebrachten Grundsätze nicht infrage gestellt werden. Größtes Hindernis für eine Einbeziehung der Beamten in die Sozialsysteme ist das zu den hergebrachten Grundsätzen zählende Ali - mentationsprinzip. Die zugrunde liegende Alimentationstheorie besagt, dass ein Beamter im Unterschied zu einem Arbeitnehmer kein Entgelt für eine Leistung, sondern im Gegenzug für seine Dienste eine Alimentation durch den Staat erhält. Daraus leiten böswillige Kritiker des Berufsbeamtentums auch ab, dass Beamte keine Leistungen erbringen, sondern nur ihre Dienstzeit absitzen. Das Alimentationsprinzip ist die Kehrseite der Medaille, dass Beamte in einem lebenslangen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis an ihren Dienstherrn (Bund, Land oder Kommune) ohne Streikrecht gebunden sind. Das Alimentationsprinzip ver - pflichtet den Dienstherrn, Beamte und ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren, basierend auf ihrem Dienstrang und der Verantwortung ihres Amtes. Die Alimentation der Beamten umfasst: die Besoldung der aktiv diensttätigen Beamten die Leistungen im Krankheitsfall sowie der Gesundheitsfürsorge (sog. Beihilfe) die Versorgung der Ruhestandsbeamten die Versorgung der Beamten nach einem Dienstunfall die Versorgung Hinterbliebener von verstorbenen Beamten