Beamten-Bashing
07.06.2026
Ich
weiß,
dass
ich
mich
mit
diesem
Beitrag
auf
sehr
dünnem
Eis
bewege!
Aber
ich
habe
in
den
letzten
Tagen
im
Zusammenhang
mit
der
Diskussion
über
eine
Reform
der
Sozialsysteme
so
viele
Forderungen
nach
einem
Verzicht
der
Beamten
auf
ihre
Privilegien
gele
-
sen und gehört, dass ich versuchen will, die Diskussion etwas zu versachlichen.
Den
Vätern
und
wenigen
Müttern
unseres
Grundgesetzes
(GG)
gebührt
großer
Dank,
dass
sie
sich
vor
77
Jahren
auf
eine
Verfassung
für
Deutschland
(damals
nur
für
Westdeutschland)
geeinigt
haben,
die
uns
einen
demokratischen
und
sozialen
Rechtsstaat
garantiert.
Denn
die
wesentlichen
Grundsätze
unserer
verfassungsmäßigen
Ordnung
(Art.
1
bis
20
GG)
können
nach
Art.
79
Abs.
3
GG
nicht
geän
-
dert werden (sog. Ewigkeitsklausel).
Geändert
werden
könnte
aber
mit
2/3-Mehrheit
Art.
33
Abs.
5
GG:
„Das
Recht
des
öffentlichen
Dienstes
ist
unter
Berücksichtigung
der
hergebrachten
Grundsätze
des
Berufsbeamtentums
zu
regeln
und
fortzuentwickeln.“
Von
den
65
stimmberechtigten
Mitgliedern
des
Parlamentarischen
Rates,
die
das
Grundgesetz
erarbeiteten,
waren
47
aktuell
oder
zuvor
Beamte.
Waren
sie
maßgeblich
für
die
Entscheidung des Parlamentarischen Rates, an den hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums festzuhalten?
Das
Fortentwicklungsgebot
wurde
erst
im
Rahmen
der
Föderalismusreform
2006
in
den
Artikel
eingefügt.
Änderungen
des
Beamten
-
rechts sind also möglich, solange die
hergebrachten Grundsätze
nicht infrage gestellt werden.
Größtes
Hindernis
für
eine
Einbeziehung
der
Beamten
in
die
Sozialsysteme
ist
das
zu
den
hergebrachten
Grundsätzen
zählende
Ali
-
mentationsprinzip.
Die
zugrunde
liegende
Alimentationstheorie
besagt,
dass
ein
Beamter
im
Unterschied
zu
einem
Arbeitnehmer
kein
Entgelt
für
eine
Leistung,
sondern
im
Gegenzug
für
seine
Dienste
eine
Alimentation
durch
den
Staat
erhält.
Daraus
leiten
böswillige
Kritiker des Berufsbeamtentums auch ab, dass Beamte keine Leistungen erbringen, sondern nur ihre Dienstzeit absitzen.
Das
Alimentationsprinzip
ist
die
Kehrseite
der
Medaille,
dass
Beamte
in
einem
lebenslangen
öffentlich-rechtlichen
Dienst-
und
Treueverhältnis
an
ihren
Dienstherrn
(Bund,
Land
oder
Kommune)
ohne
Streikrecht
gebunden
sind.
Das
Alimentationsprinzip
ver
-
pflichtet
den
Dienstherrn,
Beamte
und
ihre
Familien
lebenslang
angemessen
zu
alimentieren,
basierend
auf
ihrem
Dienstrang
und
der
Verantwortung ihres Amtes. Die Alimentation der Beamten umfasst:
•
die Besoldung der aktiv diensttätigen Beamten
•
die Leistungen im Krankheitsfall sowie der Gesundheitsfürsorge (sog. Beihilfe)
•
die Versorgung der Ruhestandsbeamten
•
die Versorgung der Beamten nach einem Dienstunfall
•
die Versorgung Hinterbliebener von verstorbenen Beamten