Kommen wir zu den „Privilegien“.
Beamte
werden
je
nach
Laufbahn
in
eine
Besoldungsgruppe
eingruppiert
mit
einem
Einstiegsgehalt,
das
sich
in
Stufen
auf
ein
Endge
-
halt
nach
insgesamt
23
Berufsjahren
erhöht.
Bei
einem
Kriminalkommissar
in
Niedersachsen
beträgt
der
Unterschied
zwischen
Einstiegs-
und
Endgehalt
aktuell
rund
10.000
EURO/Jahr.
Daneben
gibt
es
Gehaltserhöhungen,
meist
im
Gleichschritt
mit
der
Tari
-
fentwicklung
im
öffentlichen
Dienst.
Allerdings
müssen
der
Bundestag
oder
die
Landtage
Gehaltserhöhung
per
Gesetz
beschließen.
In
früheren
Jahren
hat
auch
schon
mal
keine
Gehaltserhöhung
gegeben
(„Dem
Staat
fehlt
das
Geld.“)
oder
die
von
den
Tarifpart
-
nern ausgehandelten Einkommensanpassungen wurden nicht 1 : 1 auf die Beamten übertragen.
Aus der Zeit gefallen sind allerdings Verheirateten- und Kinderzuschläge für Beamte, die es im privaten Sektor nicht gibt.
Die
Gehälter
im
Privatsektor
sind
oft
höher
als
im
öffentlichen
Dienst,
insbesondere
für
hochqualifizierte
Arbeitskräfte.
Die
Ent
-
lohnung
im
öffentlichen
Sektor
ist
hier
zwischen
25%
und
55%
geringer.
In
der
Abwägung
zwischen
Beamtenbesoldung
und
besseren
Einkommenschancen
in
der
Privatwirtschaft
entscheiden
sich
Bewerber
häufig
gegen
die
Beamtenlaufbahn.
Bei
Arbeitsplätzen
mit
direkter
Konkurrenz
zur
Privatwirtschaft
wird
es
für
den
Staat
immer
schwieriger,
qualifizierten
Nachwuchs
zu
gewinnen.
Die
Leistungen
im
Krankheitsfall
werden
immer
als
besonderes
Privileg
der
Beamten
kritisiert.
Beamte
erhalten
im
Krankheitsfall
ihre
Bezüge
weiter
ohne
zeitliche
Begrenzung.
Wenn
ein
Amtsarzt
sie
für
dauernd
dienstunfähig
erklärt,
werden
sie
vorzeitig
in
den
Ruhestand
versetzt
-
mit
geringerem
Ruhegehalt,
wenn
sie
noch
keine
40
Dienstjahre
erreicht
haben.
Ärztliche
Leistungen,
Medikamente,
Krankenhausaufenthalte
und
medizinische
Hilfsmittel
müssen
sie
selbst
bezahlen.
Auf
Antrag
bekommen
sie
als
akti
-
ver
Beamter
55%
der
„beihilfefähigen
Aufwendungen“
erstattet,
als
Pensionär
70%.
Nicht
selbst
versicherte
Ehepartner
mit
einem
Einkommen
unter
20.000
EURO/Jahr
und
Kinder
erhalten
ebenfalls
eine
Beihilfe
von
70%.
Wer
zu
100%
abgesichert
sein
möchte,
muss die Finanzierungslücke durch eine ergänzende private Krankenversicherung absichern.
Finanziell
ist
das
Beihilferecht
sicher
nicht
von
Vorteil.
„Beihilfefähig“
sind
grundsätzlich
nur
die
medizinischen
Leistungen,
die
auch
von
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
abgedeckt
sind,
sowie
alle
Leistungen,
die
nach
der
Gebührenordnung
für
Ärzte
(GOÄ)
privat
abgerechnet
werden
dürfen.
Dem
Patienten
wird
jede
Einzelleistung
in
Rechnung
gestellt,
die
im
Gebührenverzeichnis
der
GOÄ
mit
einem
Gebührensatz
enthalten
ist.
Die
Gebühr
darf
mit
einem
Faktor
bis
zu
2,3
und
mit
besonderer
Begründung
bis
zu
3,5
vervielfältigt
werden,
wovon
die
Ärzte
regelmäßig
Gebrauch
machen.
Kassenärzte
rechnen
über
die
Kassenärztliche
Vereinigung
mit
den
Krankenkassen
nach
einem
Einheitlichen
Bewertungsmaßstab
(EBM)
ein
quartalsweise
gebundenes
Regelleistungsvolumen
(RLV)
plus
ggf.
ein
Qualifikationsgebundenes
Zusatzvolumen
(QZV)
ab.
Das
Honorar
ist
pro
Kassenpatient
erheblich
geringer
als
bei
einem Privatpatienten. Das erklärt, weshalb Fachärzte bevorzugt Termine für Privatpatienten vergeben.
Ein
Beamter
muss
für
jede
beihilfeberechtigte
Person
seiner
Familie
zusätzlich
eine
Privatversicherung
abschließen,
wenn
er
nicht
schlechter
gestellt
sein
will
als
ein
gesetzlich
versicherter
Arbeitnehmer.
Die
Beitragshöhe
ist
abhängig
vom
Eintrittsalter
in
die
Versicherung
und
eventuellen
Zuschlägen
bei
Vorerkrankungen.
Der
Beamte
muss
zudem
alle
Ausgaben
im
Krankheitsfall
zunächst
vorstrecken.
Das
können
bei
Krankenhausbehandlungen
schnell
mehr
als
10.000
EURO
sein.
Die
Rechnungen
kann
er
dann
bei
seiner
Beihilfestelle
und
der
privaten
Krankenkasse
zur
Erstattung
einreichen.
Hier
sind
Bearbeitungszeiten
von
zwei
bis
drei
Monaten
keine Seltenheit.
Ein
Beamter
kann
mit
einem
Ruhegehalt
rechnen,
das
höher
ausfällt
als
die
Rente
eines
pflichtversicherten
Arbeitnehmers
mit
ver
-
gleichbarem
Einkommen
während
der
aktiven
Zeit.
Pro
Jahr
ruhegehaltfähiger
Dienstzeit
erhalten
Beamte
1,79375%
des
letzten
Gehalts.
Nach
40
Dienstjahren
kann
die
Pension
bis
zu
71,75%
des
letzten
Gehalts
betragen.
Bei
Rentnern
orientiert
sich
die
Ren
-
tenhöhe
nicht
am
letzten
Gehalt,
sondern
an
einem
Vergleich
des
eigenen
Verdienstes
mit
dem
Durchschnittsverdienst
aller
Versicherten
in
jedem
einzelnen
Versicherungsjahr.
Daraus
resultierende
Entgeltpunkte
in
der
Summe
aller
Versicherungsjahre
werden
mit
einem
jährlich
der
wirtschaftlichen
Situation
angepassten
aktuellen
Rentenwert
multipliziert.
Die
Höchstrente
(gegen
-
wärtig
3.742
EURO/Monat)
kann
ein
Versicherter
nur
erreichen,
wenn
er
in
45
Versicherungsjahren
in
jedem
Jahr
ein
Gehalt
mindestens
in
Höhe
der
Beitragsbemessungsgrenze
erzielt
hat.
Die
durchschnittliche
gesetzliche
Altersrente
(brutto)
beträgt
etwa
50%
einer
durchschnittlichen
Beamtenpension.
Dabei
muss
man
aber
beachten,
dass
es
eine
gesetzliche
Altersrente
nur
für
frühere
Einkommen
bis
zur
Beitragsbemessungsgrenze
gibt.
Beamtenpensionen
orientieren
sich
ohne
Begrenzung
am
letzten
Gehalt.
Da
viele
Rentner
deutlich
über
der
Beitragsbemessungsgrenze
verdienten,
die
gesetzliche
Altersrente
aber
begrenzt
ist,
erhalten
sie
teilweise
auch
eine
Betriebsrente
zusätzlich
zur
gesetzlichen
Altersrente
oder
haben
Kapital
als
private
Altersvorsorge
ange
-
legt.