© Gerhard Meyer
Kommen wir zu den „Privilegien“. Beamte werden je nach Laufbahn in eine Besoldungsgruppe eingruppiert mit einem Einstiegsgehalt, das sich in Stufen auf ein End - gehalt nach insgesamt 23 Berufsjahren erhöht. Bei einem Kriminalkommissar in Niedersachsen beträgt der Unterschied zwischen Einstiegs- und Endgehalt aktuell rund 10.000 EURO/Jahr. Daneben gibt es Gehaltserhöhungen, meist im Gleichschritt mit der Tari - fentwicklung im öffentlichen Dienst. Aus der Zeit gefallen sind allerdings Verheirateten- und Kinderzuschläge, die es im privaten Sektor nicht gibt. Die Gehälter im Privatsektor sind oft höher als im öffentlichen Dienst, insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte. Die Ent - lohnung im öffentlichen Sektor ist hier zwischen 25% und 55% geringer. In der Abwägung zwischen Beamtenlaufbahn und besseren Einkommenschancen in der Privatwirtschaft entscheiden sich Bewerber häufig gegen die Beamtenlaufbahn. Die Leistungen im Krankheitsfall werden immer als besonderes Privileg der Beamten kritisiert. Beamte erhalten im Krankheitsfall ihre Bezüge weiter ohne zeitliche Begrenzung. Wenn ein Amtsarzt sie für dauernd dienstunfähig erklärt, werden sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt - mit geringerem Ruhegehalt, wenn sie noch keine 40 Dienstjahre erreicht haben. Ärztliche Leistungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und medizinische Hilfsmittel müssen sie selbst bezahlen. Auf Antrag bekommen sie als akti - ver Beamter 55% der „beihilfefähigen Aufwendungen“ erstattet, als Pensionär 70%. Nicht selbst versicherte Ehepartner mit einem Einkommen unter 20.000 EURO/Jahr und Kinder erhalten ebenfalls eine Beihilfe von 70%. Wer zu 100% abgesichert sein möchte, muss die Finanzierungslücke durch eine ergänzende private Krankenversicherung absichern. Finanziell ist das Beihilferecht sicher nicht von Vorteil. „Beihilfefähig“ sind grundsätzlich nur die medizinischen Leistungen, die auch von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sind, sowie alle Leistungen, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abgerechnet werden dürfen. Dem Patienten wird jede Einzelleistung in Rechnung gestellt, die im Gebührenverzeichnis der GOÄ mit einem Gebührensatz enthalten ist. Die Gebühr darf mit einem Faktor bis zu 2,3 und mit besonderer Begründung bis zu 3,5 vervielfältigt werden, wovon die Ärzte regelmäßig Gebrauch machen. Kassenärzte rechnen über die Kassenärztliche Vereinigung mit den Krankenkassen nach einem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ein quartalsweise gebundenes Regelleistungsvolumen (RLV) plus ggf. ein Qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) ab. Das Honorar ist pro Kassenpatient erheblich geringer als bei einem Privatpatienten. Das erklärt, weshalb Fachärzte bevorzugt Termine für Privatpatienten vergeben. Ein Beamter muss für jede beihilfeberechtigte Person seiner Familie zusätzlich eine Privatversicherung abschließen, wenn er nicht schlechter gestellt sein will als ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Eintrittsalter in die Versicherung und eventuellen Zuschlägen bei Vorerkrankungen. Der Beamte muss zudem alle Ausgaben im Krankheitsfall zunächst vorstrecken. Das können bei Krankenhausbehandlungen schnell mehr als 10.000 EURO sein. Die Rechnungen kann er dann bei seiner Beihilfestelle und der privaten Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Hier sind Bearbeitungszeiten von zwei bis drei Monaten keine Seltenheit. Ein Beamter kann mit einem Ruhegehalt rechnen, das höher ausfällt als die Rente eines pflichtversicherten Arbeitnehmers mit ver - gleichbarem Einkommen während der aktiven Zeit. Pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit erhalten Beamte 1,79375% des letzten Gehalts. Nach 40 Dienstjahren kann die Pension bis zu 71,75% des letzten Gehalts betragen. Bei Rentnern orientiert sich die Ren - tenhöhe nicht am letzten Gehalt, sondern an einem Vergleich des eigenen Verdienstes mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in jedem einzelnen Versicherungsjahr. Daraus resultierende Entgeltpunkte in der Summe aller Versicherungsjahre werden mit einem jährlich der wirtschaftlichen Situation angepassten aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Höchstrente (gegen - wärtig 3.742 EURO/Monat) kann ein Versicherter nur erreichen, wenn er in 45 Versicherungsjahren in jedem Jahr ein Gehalt mindestens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erzielt hat. Die durchschnittliche gesetzliche Altersrente (brutto) beträgt etwa 50% einer durchschnittlichen Beamtenpension. Viele Rentner, die in großen Unternehmen gearbeitet haben, beziehen oft zusätzlich eine Betriebsrente.