© Gerhard Meyer
In Deutschland haben Netzbetreiber die Pflicht, erzeugten Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) anzuschließen. Was aber nutzt es, wenn die EE-Anlage bei Netzüberlastung ohne Entschädigungszahlung abgeregelt werden kann? Die Anschluss - bedingungen für Stromspeicher sind komplex. Zwar besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Netzanschluss, doch müssen Betreiber von Stromspeichern und Netzbetreiber die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen aushandeln, wann Strom aus dem Netz gespeichert und gespeicherter Strom in das Netz rückgespeist werden kann. Der Gesetzgeber muss hier noch für klare und praxistaugliche Vorgaben sorgen. Erneuerbare Energien sind die heute einzig verfügbare zukunftsgewandte, technisch ausgereifte, wirtschaftlich unabhängige und klimafreundliche Lösung unserer Energieversorgung. Störender Engpassfaktor ist allein der Zustand unserer Stromnetze, die weder kapazitativ noch regelungstechnisch den Anforderungen genügen. Das darf man nicht den freien Kräften des Marktes über - lassen! Der Staat hat die Aufgabe, die raumplanerischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen zielgerichteten Ausbau der Stromnetze zu schaffen. Weder Rücksichtnahmen auf die wirtschaftlichen Interessen der bisher die Stromerzeugung und Strombereitstellung dominierenden Industrieunternehmen noch auf Egoismen von Bürgern und Landesregierungen dürfen dazu führen, dass wir das Ende des fossilen Zeitalters verschlafen, den Klimawandel weiter befeuern, technologisch von anderen Indus - trienationen überholt werden und uns ohne Not in energetische Abhängigkeiten von anderen Staaten begeben. Frei nach Stalin: Vertrauen in die Kräfte des Marktes ist gut, Vertrauen und Kontrolle, dass die Kräfte des Marktes zum gewünschten Marktgeschehen führen, ist besser. Nachtrag vom 14.04.2026 Um die Belastungen von Bürgern und Wirtschaft durch die stark gestiegenen (und vielleicht noch stärker steigenden) Kraftstoff - kosten zu mindern, hat die Koalition weder Maßnahmen zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs noch zur Vermeidung nicht gerechtfertigter Gewinne der Erdölkonzerne in Erwägung gezogen. Statt dessen will die Koalition zeitlich limitiert aus Steuermit - teln jeden Liter Kraftstoff um 17 Cent im Preis senken. Selbst wenn die Erdölkonzerne dies nicht als Signal ansehen sollten, dann mehr Spielraum für Preiserhöhungen zu haben, werden sie von restriktiven Maßnahmen verschont. Der Hinweis, dass die Konzerne nach Verschärfung des Kartellrechts jetzt Erhöhungen begründen müssen, ist ein stumpfes Schwert. Den Konzernen werden schon Begründungen einfallen, dass Erhöhungen geboten waren, die kartellrechtlich nicht zu beanstanden sind. Dass die Kartellbehörde keine Preisbehörde ist, hat deren Präsident schon klargestellt. Ergebnis: Das marktbeherrschende Oligopol der dominierenden Ölkonzerne bleibt unangetastet.