In
Deutschland
haben
Netzbetreiber
die
Pflicht,
erzeugten
Strom
aus
Erneuerbare-Energien-Anlagen
(EE-Anlagen)
anzuschließen.
Was
aber
nutzt
es,
wenn
die
EE-Anlage
bei
Netzüberlastung
ohne
Entschädigungszahlung
abgeregelt
werden
kann?
Die
Anschluss
-
bedingungen
für
Stromspeicher
sind
komplex.
Zwar
besteht
ein
grundsätzlicher
Anspruch
auf
Netzanschluss,
doch
müssen
Betreiber
von
Stromspeichern
und
Netzbetreiber
die
technischen
und
wirtschaftlichen
Bedingungen
aushandeln,
wann
Strom
aus
dem
Netz
gespeichert
und
gespeicherter
Strom
in
das
Netz
rückgespeist
werden
kann.
Der
Gesetzgeber
muss
hier
noch
für
klare
und praxistaugliche Vorgaben sorgen.
Erneuerbare
Energien
sind
die
heute
einzig
verfügbare
zukunftsgewandte,
technisch
ausgereifte,
wirtschaftlich
unabhängige
und
klimafreundliche
Lösung
unserer
Energieversorgung.
Störender
Engpassfaktor
ist
allein
der
Zustand
unserer
Stromnetze,
die
weder
kapazitativ
noch
regelungstechnisch
den
Anforderungen
genügen.
Das
darf
man
nicht
den
freien
Kräften
des
Marktes
über
-
lassen!
Der
Staat
hat
die
Aufgabe,
die
raumplanerischen
und
wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen
für
einen
zielgerichteten
Ausbau
der
Stromnetze
zu
schaffen.
Weder
Rücksichtnahmen
auf
die
wirtschaftlichen
Interessen
der
bisher
die
Stromerzeugung
und
Strombereitstellung
dominierenden
Industrieunternehmen
noch
auf
Egoismen
von
Bürgern
und
Landesregierungen
dürfen
dazu
führen,
dass
wir
das
Ende
des
fossilen
Zeitalters
verschlafen,
den
Klimawandel
weiter
befeuern,
technologisch
von
anderen
Indus
-
trienationen überholt werden und uns ohne Not in energetische Abhängigkeiten von anderen Staaten begeben.
Frei
nach
Stalin:
Vertrauen
in
die
Kräfte
des
Marktes
ist
gut,
Vertrauen
und
Kontrolle,
dass
die
Kräfte
des
Marktes
zum
gewünschten Marktgeschehen führen, ist besser.
Nachtrag vom 14.04.2026
Um
die
Belastungen
von
Bürgern
und
Wirtschaft
durch
die
stark
gestiegenen
(und
vielleicht
noch
stärker
steigenden)
Kraftstoff
-
kosten
zu
mindern,
hat
die
Koalition
weder
Maßnahmen
zur
Senkung
des
Kraftstoffverbrauchs
noch
zur
Vermeidung
nicht
gerechtfertigter
Gewinne
der
Erdölkonzerne
in
Erwägung
gezogen.
Statt
dessen
will
die
Koalition
zeitlich
limitiert
aus
Steuermit
-
teln
jeden
Liter
Kraftstoff
um
17
Cent
im
Preis
senken.
Selbst
wenn
die
Erdölkonzerne
dies
nicht
als
Signal
ansehen
sollten,
dann
mehr
Spielraum
für
Preiserhöhungen
zu
haben,
werden
sie
von
restriktiven
Maßnahmen
verschont.
Der
Hinweis,
dass
die
Konzerne
nach
Verschärfung
des
Kartellrechts
jetzt
Erhöhungen
begründen
müssen,
ist
ein
stumpfes
Schwert.
Den
Konzernen
werden
schon
Begründungen
einfallen,
dass
Erhöhungen
geboten
waren,
die
kartellrechtlich
nicht
zu
beanstanden
sind.
Dass
die
Kartellbehörde
keine Preisbehörde ist, hat deren Präsident schon klargestellt.
Ergebnis: Das marktbeherrschende Oligopol der dominierenden Ölkonzerne bleibt unangetastet.